Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Buchung von Arbeitsplätzen, Dienstleistungen, Produkten sowie für die Erbringung von sonstigen Leistungen durch Coworkingheroes.

Stand: 01.01.2022

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Leistungen des Betreibers von Coworkingheroes (Betreiber und verantwortlicher: KINA GmbH, Rahmannstr. 11, 65760 Eschborn, Telefon 01636372680, info(at)coworkingheroes.de), die diese gegenüber ihren Nutzern erbringt.

Mit Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss durch den Nutzer wird die AGB in ihrer jeweils geltenden Fassung akzeptiert. Sofern der Nutzer mit Coworkingheroes einen individuellen Nutzungsvertrag aushandelt, gelten vorrangig die Bestimmungen dieses Vertrags. Die AGB von Coworkingheroes gelten in einem solchen Fall ergänzend. AGB des Nutzers, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Coworkingheroes keine Geltung.

Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Nutzer die Leistungen als Privatkunden (Verbraucher im Sinne von § 13 BGB) oder Firmenkunden (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) handelt.

Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Nutzungsvertrags gültige Fassung der AGB.

§ 2 Vertragsschluss

Durch eine online Buchung oder das Ausfüllen eines Buchungsformulars in den Geschäftsräumen von Coworkingheroes gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertragsschluss erfolgt in diesem Fall mit Annahme des Angebots durch Coworkingheroes, die schriftlich oder per E-Mail erfolgen kann. Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von mehr als einem Jahr werden die Parteien jedoch die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform wahren. Ein Nutzer hat keinen Anspruch auf Annahme seines Angebots und Abschluss eines Nutzungsvertrags. Coworkingheroes kann den Abschluss eines Vertrags jederzeit und ohne Angabe von Gründen ablehnen oder bei einer Überbelegung Alternativtermine anbieten. In diesem Fall kann der Nutzer den Alternativtermin annehmen oder den Auftrag kostenlos stornieren.

Der Nutzer sichert zu, dass die von ihm bei Vertragsbeginn gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Unrichtige oder unvollständige Angaben wird der Nutzer – auch wenn die Unvollständigkeit / Unrichtigkeit erst während der Laufzeit des Vertrags eintritt – unverzüglich berichtigen bzw. vervollständigen.

 

§ 3 Leistungsbeschreibung Flex Desk

Die Arbeitsplätze für das Produkt Flex Desk, auch genannt flexible Arbeitsplätze, befinden sich in einem offenen Bereich oder einem entsprechend gekennzeichneten Raum (auch genannt „Open Space“). Coworkingheroes gestattet dem Nutzer während der Öffnungszeiten einen als flexiblen Arbeitsplatz gekennzeichneten Arbeitsplatz zu nutzen. Der Nutzer kann diese Plätze frei nutzen, wenn diese nicht bereits belegt sind und kann jederzeit den Platz wechseln.

Bei Verlassen oder Wechsel der flexiblen Arbeitsplätze hat der Nutzer, diese aufgeräumt, ordentlich und sauber zu hinterlassen. Die Belegung von mehr wie einem Arbeitsplatz und das Lagern von Gegenständen an flexiblen Arbeitsplätzen ist nicht gestattet. Jeder Nutzer ist für seine persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich. Coworkingheroes übernimmt hierzu keine Haftung.

Der Nutzer ist verpflichtet, die Ausstattung jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Nutzer hat die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit des Nutzungsgegenstand vor Vertragsbeginn geprüft und kennt den Nutzungsgegenstand als vertragsgemäß an.

Der Vertrag ist an eine bestimmte natürliche Person gebunden und ist nicht ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von Coworkingheroes an andere Personen übertragbar.

Coworkingheroes stellt dem Nutzer folgende weitere Dienstleitungen bereit:

  • Internetzugang;
  • die Nutzung des Open Space-Bereiche, ein Teil des Cafés und Sanitärräume;
  • Kaffee, Tee, Milch, Zucker und Wasser (alles zur angemessenen Nutzung);
  • zusätzliche Buchung der Meetingräume und Eventflächen;
  • Nutzung des Multifunktionsdruckers inklusive Papier für bis zu 50 Seiten pro Kalendermonat und angemeldeter Person (Coworkingheroes behält sich vor die Anzahl von inklusiven Seiten monatlich zu begrenzen, sowie deren Einhaltung mittels technischer Maßnahmen sicherzustellen);
  • Regelmäßige Reinigung inkl. Müllentsorgung;
  • Nutzung gemeinsam genutzter Community- und Lounge-Bereiche
  • Sämtliche verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie Energie oder Wasser.

Coworkingheroes behält sich vor den Umfang der Leistungen anzupassen und im Falle von Umfangsänderungen eine anteilige Nutzungsentgeltanpassung vorzunehmen. Die Anpassung wird schriftlich per E-Mail angekündigt. Das Sonderkündigungsrecht steht dem Nutzer in diesem Fall jederzeit zu.

§ 4 Leistungsbeschreibung Fix Desk

Die Arbeitsplätze für das Produkt Fix Desk, auch genannt feste Arbeitsplätze, befinden sich in einem offenen Bereich oder einem entsprechend gekennzeichneten Raum (auch genannt „Open Space“). Coworkingheroes gestattet dem Nutzer während der Öffnungszeiten einen als festen oder auch flexiblen Arbeitsplatz gekennzeichneten Arbeitsplatz für die Dauer des Mietvertrages als festen Arbeitsplatz zu nutzen. Der Nutzer kann diese Plätze belegen, wenn diese nicht bereits belegt sind. Sollte ein gewünschter Arbeitsplatz bereits als flexibler Arbeitsplatz belegt sein, so bitten wir das dem Personal mitzuteilen, damit wir diesen für den nächsten Tag fest reservieren können. Bei Vertragsende hat der Nutzer den Arbeitsplatz aufgeräumt, ordentlich und sauber zu hinterlassen. Das Lagern von Wertgegenständen über Nacht ist nicht gestattet und jeder Nutzer ist für seine persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich. Coworkingheroes übernimmt hierzu keine Haftung.

Der Vertrag ist an eine bestimmte natürliche Person gebunden und ist nicht ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von Coworkingheroes an andere Personen übertragbar.

Coworkingheroes behält sich vor, einen dem Nutzer fest zugewiesenen Arbeitsplatz (Fix Desk) sowie deren Position nach vorheriger Ankündigung zu ändern.

Der Nutzer kann eine Buchung über die Webseite vornehmen und am ersten Arbeitstag oder nach Terminvereinbarung einen Arbeitsplatz fest reservieren, um die Verfügbarkeit dieses Arbeitsplatzes zur gewünschten Zeit sicherzustellen. Der Nutzer hat kein Anrecht auf die Verfügbarkeit eines bestimmten Arbeitsplatzes, wenn dieser bereits belegt ist. Eine Buchung muss mindestens 1 Tag vor Beginn der Buchungszeit erfolgen, damit Coworkingheroes die Zeit hat, alles Erforderliche vorzubereiten. In dringenden Fällen ist Coworkingheroes telefonisch zu kontaktieren.

Coworkingheroes stellt dem Nutzer folgende weitere Dienstleitungen bereit:

  • Internetzugang;
  • die Nutzung des Open Space-Bereiche, ein Teil des Cafés und Sanitärräume;
  • Kaffee, Tee, Milch, Zucker, Wasser (zur angemessenen Nutzung);
  • zusätzliche Buchung der Meetingräume und Eventflächen;
  • Nutzung des Netzwerkdruckers inklusive Papier für bis zu 50 Seiten pro Kalendermonat und Arbeitsplatz (Coworkingheroes behält sich vor die Anzahl von inklusiven Seiten monatlich zu begrenzen, sowie deren Einhaltung mittels technischer Maßnahmen sicherzustellen);
  • Regelmäßige Reinigung inkl. Müllentsorgung;
  • Sämtliche verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie Energie oder Wasser.

Coworkingheroes behält sich vor den Umfang der Leistungen anzupassen und im Falle von Umfangsänderungen eine anteilige Nutzungsentgeltanpassung vorzunehmen. Die Anpassung wird schriftlich per E-Mail angekündigt. Das Sonderkündigungsrecht steht dem Nutzer in diesem Fall jederzeit zu.

 

§ 5 Leistungsbeschreibung Meetingraum, Creative Room

Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung von Meetingräumen und Creative Rooms.

Die Nutzung des Meetingraumes erfolgt nach vorheriger Buchung durch den Nutzer in dem dafür bereitgestellten Buchungssystem oder über das Personal von Coworkingheroes. Für den gebuchten Zeitraum ist der Nutzer zur exklusiven Nutzung des Meetingraums und Creative Room berechtigt. Die Kosten werden dem Nutzer bei Durchführung der Buchung angezeigt und in der nächsten Abrechnung in Rechnung gestellt.

Die Ausstattung der Meetingräume umfasst optional ein Gerät zur Wiedergabe von Medien (Fernseher oder Beamer); ein Whiteboard und/oder ein Flipchart inkl. Stifte. In Einzelfällen kann die Ausstattung abweichen, der Nutzer hat kein Anrecht auf eine bestimmte Ausstattung oder bestimmte Gerätetypen.

Die Nutzung der Community- und Sanitärbereiche ist für alle Teilnehmer von im Meetingraum stattfindenden Veranstaltungen unter Rücksichtnahme der anderen Benutzer des Standorts gestattet.

Allen Teilnehmern von im Meetingraum stattfindenden Veranstaltungen ist der Internetzugang über WLAN während der Veranstaltungszeiten gestattet.

Optional besteht die Möglichkeit eine Getränkepauschale für Tee, Kaffee (inkl. Milch und Zucker) sowie Wasser aus dem Wasserspender und Softgetränke zu buchen. Die Getränke stehen zur Selbstbedienung im Café bereit. Catering von weiteren Getränken oder Speisen sind auf Anfrage und gegen Aufpreis möglich. Die Einladung von externen Gästen, d.h. keine Nutzer, ist möglich.

 

§ 6 Nutzung

Der Nutzung erklärt sich bereit die individuelle Hausordnung zu akzeptieren

Der Nutzer hat über das im Nutzungsvertrag abgebildete Leistungsspektrum hinaus keine Ansprüche im Hinblick auf die jeweils gebuchte Leistung.

Werden dem Nutzer über dem Leistungsspektrum hinaus Vorteile oder Vergünstigungen gewährt, stellt dies eine reine Kulanz von Coworkingheroes dar und führt in keinem Fall zu einem rechtlich gesicherten Anspruch des Nutzers. Coworkingheroes steht es frei, derartige, über den vertraglichen Leistungsumfang hinausgehende Vorteile und Vergünstigungen nur einzelnen Nutzern und nur zeitweise zu gewähren und dies jederzeit rückgängig zu machen, ohne dass für den oder die betroffenen Nutzer hieraus Ansprüche welcher Art auch immer entstehen würden.

Coworkingheroes kann die Gewährung von über das geschuldete Leistungsspektrum hinaus gehende Leistungen von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig machen. Eine von einem Nutzer gebuchte Leistung ist ohne Zustimmung von Coworkingheroes nicht auf andere Personen übertragbar.

Der Nutzer darf die gebuchten Arbeitsplätze oder Räume als Büro nutzen. Jede anderweitige Nutzung bedarf der Erlaubnis Coworkingheroes. Bei festen Arbeitsplätzen führt Coworkingheroes mit dem Nutzer vor dem Beginn der Nutzung eine Besichtigung des Arbeitsplatzes durch. Hierbei wird überprüft, ob am Raum oder der Einrichtung sichtbare Schäden vorhanden sind und vermerken diese in einem Schadensprotokoll. Sofern keine sichtbaren Schäden festgestellt werden, bestätigt der Nutzer dem Mitarbeiter von Coworkingheroes schriftlich, dass sichtbare Schäden nicht vorliegen. Sollte sich während der Nutzung ein Schaden am Büroraum zeigen oder einstellen, ist dies unverzüglich einem Mitarbeiter von Coworkingheroes zu melden.

Die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der vom Nutzer alleine genutzten Fläche / Büroräume obliegt dem Nutzer. Nutzer von Schreibtischen oder Meetingräumen sind verpflichtet, Coworkingheroes die von ihnen genutzten Schreibtische oder Meetingräume in Einzelfällen außerhalb der Öffnungszeiten für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Dies ist dem Nutzer mit angemessener Frist, jeweils aber 2 Tage vorab, anzukündigen. Die Einzelheiten stimmt Coworkingheroes mit dem Nutzer ab.

§ 7 Verhalten in den Räumlichkeiten und Hausordnung

Coworkingheroes und seine Nutzer haben ein Interesse an einem professionellen und nicht störenden Arbeitsumfeld. Jeder Nutzer ist daher verpflichtet, andere Nutzer so wenig wie möglich in ihrer Arbeit zu beeinträchtigen und Störungen zu vermeiden. Genaueres regelt die für alle Nutzer geltende Hausordnung. Die Mitarbeiter von Coworkingheroes überwachen die Einhaltung der Hausordnung und des störungsfreien Miteinanders der Nutzer. Ihren Anweisungen ist daher durch die Nutzer Folge zu leisten.

Zur Vermeidung von Störungen der anderen Nutzer und einem besseren Miteinander ist folgendes am Arbeitsplatz untersagt: Rauchen oder Dampfen; Alkohol; stark riechende Speisen; Wiedergabe von Musik, Video und andere Medien ohne Kopfhörer.

Die Nutzung der von Coworkingheroes angebotenen Dienstleistungen und Räumlichkeiten für ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der bereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder zu Störungen dieser für andere Nutzer verursachen. Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking, Sniffing oder ähnliche Methoden.

Alle Räumlichkeiten von Coworkingheroes, die von allen Nutzern verwendet werden, sind derart zu benutzen, dass allen Personen die Nutzung gleichermaßen ermöglicht wird und in sauberem und ordentlichem Zustand wieder zu verlassen. Coworkingheroes behält sich das Recht vor, Gemeinschaftsbereiche, die nicht sauber hinterlassen wurden, auf Kosten des Verursachers, wieder in einen annehmbaren Zustand zu versetzten.

Zur Sicherheit der Nutzer (z.B. Diebstahl) werden Ausweise oder andere Mittel zur Identifikation durch Coworkingheroes herausgegeben. Diese sind offen und sichtbar am Körper oder am Arbeitsplatz anzubringen. Ansonsten sind diese auf Verlangen dem Personal von Coworkingheroes zu zeigen.

 

§ 8 Gäste und Untervermietung

Dem Nutzer ist es untersagt, von ihm gebuchte Räume oder Schreibtische ohne Erlaubnis von Coworkingheroes an dritte unterzuvermieten oder sonst zum Gebrauch zu überlassen. Coworkingheroes darf die Erlaubnis ohne Angabe von Gründen verweigern. Bei einer Genehmigung durch Coworkingheroes an dritte bedarf es einer Änderung des Nutzungsvertrages.

Die Nutzer sind verpflichtet einen Gast für den Meetingraum anzumelden und eine pauschale für die Getränke zu zahlen. Der Gast darf einen Arbeitsplatz im Open Space nicht belegen und hat sich ebenfalls als Nutzer anzumelden, wenn dies erfordert. Die Verantwortung für den Gast hat der angemeldete Nutzer und muss die Gäste über die Hausordnung informieren.   

 

§ 9 Nutzung des Internets

Coworkingheroes gewährt dem Nutzer die Mitnutzung einer vorhandenen Internetverbindung, zu welchen der Nutzer Zugang hat. Coworkingheroes behält sich die Drosselung der maximalen Geschwindigkeit jedes Gerätes in Abhängigkeit der maximal verfügbaren Geschwindigkeit vor, um allen Nutzern einen Zugriff auf das Internet mit ausreichender Geschwindigkeit zu gewähren. Eine minimale Bandbreite wird nicht garantiert. Umgehungen der Schutzmaßnahmen sind nicht gestattet.

Der Zugang zu dem lokalen Netzwerk sowie dem Internetanschluss wird drahtlos gewährt. Alternativ stehen an ausgewählten Stellen Anschlüsse für einen kabelgebundenen Netzwerkzugang zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf einen kabelgebunden Anschluß, wenn dieser am gewünschten Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht.

Der Nutzer verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die deutschen Gesetze auch im Datenverkehr über den Betreiber (Coworkingheroes) einzuhalten und Gesetzesverstöße an Coworkingheroes unter der E-Mail: info@coworkingheroes.de zu melden.

Der Nutzer allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung. Der Nutzer unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung, die zu einem Schaden Coworkingheroes führt, hat der Nutzer Coworkingheroes diesen Schaden zu ersetzen. Coworkingheroes behält sich für diesen Fall zudem die fristlose Kündigung vor.

Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnlichen Methoden. Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur Coworkingheroes für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:

Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen; MLM (Schneeballsystemen); Kettenbriefen; Spam-E-Mail (oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung); Diffamierung; Missbrauch; Belästigung; Stalking; Hate Speech; Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht); Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien; Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten; illegale Download von urheberrechtlich geschützten Daten; die Angabe von falschen Identitätsdaten.

Der Aufbau eines eigenen WLAN-Netzwerks, Router, Switches, Access Points durch den Nutzer ist nur mit vorheriger Zustimmung von Coworkingheroes erlaubt.

Bei einem Verstoß kann Coworkingheroes das Nutzungsverhältnis fristlos kündigen, wenn der Nutzer den Verstoß trotz Abmahnung wiederholt oder nicht beendet. Bei einem besonders schwerwiegenden Verstoß ist eine Abmahnung entbehrlich.

Die Netzwerkinfrastruktur ist durch technische Maßnahmen gesichert. Hierdurch kann es zu Funktionseinschränkungen der Geräte im Netzwerk kommen, welche u.a. Dateifreigaben und den Betrieb von Netzwerkdiensten wie Webservern oder Netzwerkdruckern verhindern.

§ 10 Nutzung des technischen Equipments

Dem Nutzer wird die Verwendung zur gemeinschaftlichen Nutzung ein Multigerät als Drucker/Scanner/Kopierer gewährt, das über einen Cloud-Dienstleister zur Verfügung gestellt wird.

Coworkingheroes stellt dem Nutzer hierzu ein monatliches Druckkontingent zur Verfügung. Coworkingheroes hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit des Cloud-Dienstes und kann nicht auf darüber gedruckte Inhalte zugreifen. Das erforderliche Nutzerkonto für die Nutzung kann der Nutzer über das von Coworkingheroes bereitgestellte Online- Verwaltungsinterface selbstständig anlegen.

Coworkingheroes stellt an einigen Arbeitsplätzen technisches Equipment (z.B. PC, Monitor, Tastatur, Maus, Hub) zur Verfügung. Einige werden kostenlos bereitgestellt. Leihgeräte können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Es besteht kein Ersatzanspruch bei Ausfall der bereitgestellten Infrastruktur und des Equipments.

 

§ 11 Zahlung

Bei der Buchung von befristeten Leistungen ist die jeweilige Nutzungsgebühr spätestens bei Vertragsbeginn zur Zahlung fällig.

Bei der Buchung von Leistungen mit unbefristeter Laufzeit oder mit automatischer Verlängerung ist die Nutzungsgebühr für den ersten Monat spätestens bei Vertragsbeginn und die Folgemonate innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar, sofern kein abweichendes Zahlungsziel auf der Rechnung angegebenen ist.

Alle Rechnungen werden dem Nutzer per E-Mail zugestellt. Bei Bestellungen auf der Webseite sind diese zusätzlich unter Bestellungen einsehbar.

Coworkingheroes ist berechtigt, das vereinbarte Nutzungsentgelt bei unbefristeten Verträgen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit neu festzusetzen. Coworkingheroes muss dem Nutzer die angepasste Entgelthöhe in Textform mitteilen. Das neue Nutzungsentgelt gilt ab Zeitpunkt des Schreibens für den folgenden Fälligkeitsdatum des Nutzungsentgelts. Der Nutzer ist im Falle einer Entgelterhöhung berechtigt, den Nutzungsvertrag innerhalb 2 Wochen ab Erhalt des Schreibens außerordentlich zum nächsten Werktag zu kündigen. Bei Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Nutzer gilt die Entgelterhöhung als nicht eingetreten. Die anrechenbare Restzahlung wird mit der Abschlussrechnung in Rechnung gestellt.

Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist jeweils der Eingang der Nutzungsgebühr auf dem Konto von Coworkingheroes. Bei verspäteter Zahlung, die der Nutzer zu vertreten hat, ist Coworkingheroes berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten pro Mahnung in Höhe von EUR 4,00 zu erheben.

Dem Nutzer steht es jedoch frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Bei einem Zahlungsrückstand ist Coworkingheroes berechtigt, die Buchung von weiteren Leistungen durch den Nutzer (einschließlich des Zugangs) bis zur vollständigen Leistung aller fälligen Zahlungen einschließlich angefallener Mahngebühren zu verweigern. Scheitert eine Zahlung aufgrund des Verschuldens des Nutzers, so hat er Coworkingheroes etwaig entstehende Mehrkosten sowie Gebühren für Rückbuchungen zu ersetzen.

§ 12 Vertragslaufzeit und Ende des Nutzungszeitraumes

Bei Leistungen, die eine bestimmte Laufzeit haben, beginnt der Vertrag mit dem Zeitpunkt, die in der Bestellung durch den Nutzer angegeben wurde. Der Vertrag endet nach Erreichen ausgewählten Zeitraumes. Für Leistungen mit individuell vereinbarten Laufzeiten ist die Angabe zum Vertragsbeginn und das Vertragsende im Nutzungsvertrag maßgeblich.

Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Coworkingheroes.

Der Nutzer hat den Schreibtisch oder Meetingraum in jedem Fall rechtzeitig zum Ende des vereinbarten Vertragslaufzeit zu räumen, auch wenn keine Anschlussnutzung mit einem anderen Nutzer vereinbart ist.

Am Ende des Nutzungszeitraumes ist der jeweilige Schreibtisch / Raum vollständig zu räumen. Sofern dies nicht geschieht, verlängert sich der Vertrag nicht automatisch. Der Nutzer ist aber bis zur Räumung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des zuletzt geschuldeten Entgelts verpflichtet. Ferner hat der Nutzer Coworkingheroes jeglichen Schaden zu ersetzen, der Coworkingheroes durch die nicht fristgerechte Räumung entsteht. Coworkingheroes steht es frei, den jeweiligen Schreibtisch / Raum auf Kosten des Nutzers zu räumen. Eine Aufbewahrungspflicht an Gegenständen des Nutzers besteht für Coworkingheroes nicht. Entfernt der Nutzer seine eingebrachten Gegenstände am Ende des Nutzungszeitraumes nicht, so ist Coworkingheroes nach erfolglosem Ablauf einer Frist von 2 Wochen berechtigt, die Gegenstände zu verwerten oder auf Kosten des Nutzers zu entsorgen.

§ 13 Kündigung

Leistungen, die für eine bestimmte Zeit vereinbart sind und eine fest definierte Laufzeit haben, können während der festen Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Der Nutzungsvertrag für Leistungen, die eine unbefristete Laufzeit haben, kann nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von 4 Wochen ab Vertragsbeginn mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund ist für Coworkingheroes insbesondere gegeben, wenn sich der Nutzer mit zwei Nutzungsentgelten ganz oder zu einem nicht unerheblichen Teil in Verzug befindet, oder wenn der Nutzer trotz Abmahnung gegen die vorstehenden Nutzungs- und Zugangsregelungen verstoßt.

Wird durch den Nutzer der Gebrauch des Nutzungsgegenstandes oder Arbeitsplatzes nach Vertragsbeendigung fortgesetzt, gilt der Nutzungsvertrag nicht als verlängert.

Der Nutzer ist verpflichtet, bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses den Arbeitsplatz zu räumen, sämtliche Gegenstände zu entfernen und es zu reinigen. Schäden, die über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehen, sind vom Nutzer fachgerecht zu beseitigen oder zu ersetzen.

 

Coworkingheroes hat bei Vorliegen einer der folgenden Voraussetzungen das Recht, einen Nutzungsvertrag jederzeit außerordentlich fristlos zu kündigen:

  • Nutzer zahlt die jeweils fällige Nutzungsgebühr bei Fälligkeit nicht;
  • Nutzer zahlt die jeweils fällige Nutzungsgebühr auch nach Setzung einer Zahlungsfrist von einer Woche nicht oder er leistet die fällige Nutzungsgebühr an zwei Zahlungsterminen in Folge oder zum zweiten Mal binnen sechs Monaten nicht in voller Höhe;
  • Nutzer verstößt schwerwiegend oder wiederholt gegen Bestimmungen dieses Vertrags;
  • Nutzer verstößt gegen festgelegte Pflichten in dieser AGB;
  • Nutzer überschreitet wiederholt die gebuchte Nutzungsdauer eines Meetingraumes (selbstverschuldet);
  • Nutzer verstößt schwerwiegend oder mehrfach gegen die Hausordnung;
  • Das jeweilige Mietverhältnis zwischen Coworkingheroes und dem Grundstückseigentümer bzw. Hauptvermieter endet.

Eine außerordentliche fristlose Kündigung nach den gesetzlichen Gründen bleibt unberührt.

Coworkingheroes ist nicht verpflichtet, von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung unverzüglich nach Kenntnis des Kündigungsgrundes Gebrauch zu machen, sofern das Abwarten aufgrund von Verhandlungen mit dem Nutzer über eine einvernehmliche Lösung erfolgt. Kommt keine Einigung zustande, kann Coworkingheroes auch noch nach dem Ende der Verhandlungen von dem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, ohne dass dies verwirkt wäre. Dies gilt ebenso für den Fall, dass Coworkingheroes den Nutzer aus Kulanz zunächst abmahnt, statt direkt außerordentlich zu kündigen.

Erfolgt eine außerordentliche, fristlose Kündigung aufgrund eines Umstands, den der Nutzer nicht zu vertreten hat (z.B. im Fall des Endes des Mietverhältnisses zwischen Coworkingheroes und dem Grundstückseigentümer bzw. Hauptvermieter) erhält er etwaig von ihm geleistete Vorauszahlungen innerhalb von 14 Tagen durch Coworkingheroes erstattet.

Kündigt der Nutzer einen Nutzungsvertrag für einen Meetingraum vor Inanspruchnahme, hat der Nutzer hierfür Stornierungsgebühren in der folgenden Höhe zu leisten:

Buchung ab 7 Tage im Voraus:

  • Bei einer Stornierung bis zu 5 Tage vor Inanspruchnahme: keine Kosten;
  • Bei einer Stornierung weniger als 5 vor Inanspruchnahme der Leistung: 50% der Nutzungsgebühr;

Buchung ab 2 bis 7 Tage im Voraus:

  • Bei einer Stornierung bis zu 2 Tage vor Inanspruchnahme: keine Kosten;
  • Bei einer Stornierung weniger als 2 vor Inanspruchnahme der Leistung: 50% der Nutzungsgebühr;

Unabhängig der Vorlaufzeit kann ein Meetingraum am selben Tag der Buchung ohne Kosten storniert werden.

Für Events gelten separate Nutzungsverträge, die individuell mit Coworkingheroes vereinbart werden und hier nicht aufgeführt sind.

 

§ 14 Umsatzsteuer

Die im Vertrag und auf der Webseite angezeigten Nutzungsgebühren sind Nettopreise. Der Nutzer zahlt zu dem angegebenen Preis daher die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Die vom Nutzer zu tragende Umsatzsteuer ändert sich jeweils mit Inkrafttreten der entsprechenden gesetzlichen Regelung.

Der Nutzer ist verpflichtet nur solche Umsätze zu tätigen, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Sollte aufgrund einer Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse des Nutzers eine umsatzsteuerpflichtige Nutzung nicht mehr zulässig sein, so erhöht sich die Netto-Nutzungsgebühr um den gesetzlichen Umsatzsteueranteil. Auf Anforderung Coworkingheroes stellt der Nutzer den zuständigen Finanzbehörden sämtliche Unterlagen kostenfrei zur Verfügung, die Coworkingheroes benötigt, um seiner Nachweispflicht nach § 9 Abs. 2 UStG nachzukommen. Der Nutzer hat Coworkingheroes jeden Schaden zu ersetzen, der Coworkingheroes aufgrund eines vom Nutzer verursachten Wegfalls der Voraussetzungen nach § 9 Abs. 2 UStG (Vorsteuerabzug) entsteht.

§ 15 Versicherungen

Der Nutzer ist verpflichtet, sich gegen Einbruch und Diebstahl abzusichern und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrecht zu erhalten. Auf Verlangen Coworkingheroes hat der Nutzer Nachweis hierüber zu erbringen.

§ 16 Konkurrenzschutz

Jeglicher Konkurrenzschutz ist ausgeschlossen.

§ 17 Nutzung, Umgestaltung Nutzung, und Instandhaltung der Räumlichkeiten

Die Räumlichkeiten von Coworkingheroes darf ausschließlich für Bürotätigkeiten genutzt werden. Alle anderen Tätigkeiten bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Coworkingheroes.

Der Nutzer darf keine bauliche Änderungen in den Räumlichkeiten und  Nutzungsgegenständen vornehmen. Alle Veränderungen an den Büroräumen, sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch Coworkingheroes zulässig. Auf Verlangen von Coworkingheroes ist der Nutzer zur völligen fachgerechten Wiederherstellung der Büroräume spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Ein Ersatzanspruch des Nutzers besteht nicht – auch dann nicht, wenn Coworkingheroes auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet.

Die Untervermietung oder teilweise oder vollumfängliche Gebrauchsüberlassung des Nutzungsgegenstandes an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Coworkingheroes.

Nutzern ist es untersagt, Geschäftstätigkeiten auszuüben oder Werbung für Geschäftstätigkeiten zu machen, die im Wettbewerb zur Geschäftstätigkeit von Coworkingheroes stehen.

Coworkingheroes darf Ausbesserungen, Instandhaltungen, Reparaturen, erforderliche Maßnahmen und bauliche Änderungen in den Räumlichkeiten jederzeit auch ohne Zustimmung des Nutzers vornehmen. Der Nutzer darf die Arbeiten nicht behindern und muss, soweit erforderlich, Coworkingheroes oder den von Coworkingheroes beauftragten Personen jederzeit Zutritt zu den angemieteten Räumlichkeiten gewähren. Hierbei wird sich bemüht, dass der Geschäftsbetrieb der Nutzer nicht maßgeblich beeinträchtigt wird.

Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Schreibtisch oder Büroraum für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten gehen sämtliche hieraus resultierende Kosten zu Lasten des Nutzers (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Dem Nutzer steht in diesem Zusammenhang kein Minderungsrecht zu.

Im Fall von notwendigen oder zweckmäßigen Arbeiten kann Coworkingheroes dem Nutzer je nach Verfügbarkeit auch andere Arbeitsplätze und Räumlichkeiten zuweisen, sofern diese für die Nutzung ebenfalls geeignet sind. Führen die Arbeiten dazu, dass die Nutzbarkeit erheblich eingeschränkt wird und keine Ersatzräume oder -schreibtische zur Verfügung gestellt werden können, ruht die Entgeltzahlungspflicht in dem Maße, in dem die Nutzbarkeit aufgehoben ist.

Coworkingheroes ist verpflichtet, die Arbeiten in angemessener Zeit durchzuführen und zu beenden.

§ 18 Haftung, Minderung, Aufrechnung, vorübergehende Gebrauchsbeeinträchtigung oder Schließung

Der Zutritt in das Gebäude, der Räumlichkeiten und die Nutzung der Leistungen Coworkingheroes erfolgt auf eigene Gefahr.

Die verschuldensunabhängige Haftung von Coworkingheroes – mit Ausnahme von Rechtsmängeln – ist ausgeschlossen.

Verschuldensabhängig haftet Coworkingheroes nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht im Fall schuldhafter Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Nutzer vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von Coworkingheroes steht eine solche seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Im Falle der Haftung von Coworkingheroes ist diese auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, besteht nicht, es sei denn, dass Coworkingheroes bzw. seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

Sollten öffentlich-rechtliche, behördliche oder sonstige Auflagen, Anordnungen oder Bestimmungen dazu führen, dass Coworkingheroes die Nutzung nicht mehr wie vereinbart gewähren kann, so kann Coworkingheroes verschiedene Maßnahmen ergreifen, um die Voraussetzungen erfüllen. Das können Veränderung der Raumaufteilung, Arbeitsplätze oder auch Umbaumaßnahmen sind. In diesem Fall kann Coworkingheroes vom Nutzer die Zustimmung zu diesen Maßnahmen verlangen und der Nutzer hat diese zu dulden, sofern dies dem Nutzer zumutbar ist. Ferner kann Coworkingheroes eine entsprechende Anpassung des Nutzungsvertrages verlangen. Ist die Erfüllung der Auflagen, Anordnungen oder Bestimmungen nicht möglich, für Coworkingheroes wirtschaftlich nicht sinnvoll oder beruft sich der Nutzer auf die Unzumutbarkeit der Maßnahmen, so kann Coworkingheroes das Nutzungsverhältnis mit einmonatiger Frist kündigen. Ein Schadensersatzanspruch des Nutzers in diesem Fall ist ausgeschlossen.

Sollte es aufgrund behördlicher Anordnung Coworkingheroes gegenüber zu einer vorübergehenden Schließung einzelner Bereiche oder der gesamten Fläche kommen, so mindert sich die Nutzungsgebühr in dem Maße, wie die Nutzungsmöglichkeit des Nutzers eingeschränkt oder aufgehoben ist, sofern die Ursache für die Anordnung nicht beim Nutzer liegt. Dasselbe gilt für den Fall, dass Coworkingheroes entscheidet, Teile oder die gesamte Fläche wegen dringender Gründe vorübergehend zu schließen, für die Coworkingheroes nicht ursächlich ist (z.B. zur Verhinderung der Verbreitung ansteckender Krankheiten, sonstige Gefährdungen für die Gesundheit, Baumängeln oder ähnlichen wichtigen Gründen).

Kann Coworkingheroes die Fläche jedoch objektiv weiter zur Verfügung stellen, bleibt es bei der gesetzlichen Risikoverteilung, wonach Coworkingheroes die Gewähr für die Nutzbarkeit der Fläche und der Nutzer sein Betriebsrisiko trägt. Sofern nicht anders vereinbart oder soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes gilt, sind jegliche Aufwendungs- oder Schadensersatzansprüche des Nutzers in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

Ein Kündigungsrecht steht dem Nutzer nicht zu, wenn die Schließung temporärer Natur ist und nicht länger als ein Monat am Stück andauert oder wenn die Ursache beim Nutzer liegt. Bietet Coworkingheroes dem Nutzer Ersatzflächen im selben Gebäude an, die ebenso geeignet sind wie die im Nutzungsvertrag festgehaltenen, wird der Nutzer vorübergehend auf diese Flächen ausweichen, um dazu beizutragen, den Gesamtschaden gering zu halten.

Trifft Coworkingheroes kein Verschulden an der Schließung und bietet Coworkingheroes dem Nutzer Ersatzflächen an einem anderen Standort an, die räumlich betrachtet ebenso geeignet sind wie die im Nutzungsvertrag festgehaltenen, so hat der Nutzer vorübergehend auf diese Flächen auszuweichen, wenn dies dem Nutzer zumutbar ist und sofern keine wichtigen Gründe entgegenstehen, was vom Nutzer darzulegen ist. Ist der Nutzer bereit auf Ersatzflächen auszuweichen, die objektiv betrachtet weniger geeignet sind, so werden die Parteien eine vorübergehende Senkung der Nutzungsgebühr in angemessener Höhe verhandeln.

Der Nutzer haftet gegenüber Coworkingheroes für durch ihn und seine Gäste, die auf seine Veranlassung mit dem im Nutzungsvertrag genannten Objekt in Berührung kommen, verursachte Schäden. Der Nutzer haftet gegenüber Coworkingheroes insbesondere auch für die Inanspruchnahme Coworkingheroes durch Dritte, vor allem hinsichtlich Schäden, die infolge der Nutzung des durch Coworkingheroes zur Verfügung gestellten Internetzugangs geltend gemacht werden (z.B. im Wege der Störerhaftung). Die Haftung Coworkingheroes für Dritte wie z.B. Internet-, Strom-, Wasser- und Heizversorger ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Dem Nutzer ist bekannt, dass der Zugang zu Coworkingheroes teils über Empfangsmitarbeiter oder ein elektronisches Zugangssystem organisiert ist. Coworkingheroes haftet nicht für Störungen beim Zugang, deren Ursachen nicht bei Coworkingheroes, sondern beim Gebäudevermieter liegen.

Bei Verstoß gegen die Sicherheitshinweise oder die jeweils gültige Hausordnung kann der Zugang mit sofortiger Wirkung entzogen und die Nutzung stillgelegt werden. Eigentum von Coworkingheroes (z.B. Equipment, Schlüssel, Token und Ausweise) sind unverzüglich zurückzugeben. Es besteht kein Recht auf Schadensersatz oder Minderung des Entgelts für die Nutzung aufgrund einer gesperrten oder unterbrochenen Nutzung.

Für entwendete Gegenstände des Nutzers übernimmt Coworkingheroes keine Haftung. Der Nutzer informiert sich bei seiner Versicherung inwieweit seine eingebrachten Gegenstände versichert sind und schließt ggf. eine angemessene Versicherung (inklusive einer Diebstahlversicherung) für seine eingebrachten Gegenstände und Wertsachen ab. Für die von Nutzern herbeigeführten Schäden haftet der Vertragspartner des jeweiligen Nutzungsvertrages.

Coworkingheroes haftet nicht für etwaige Zugangshindernisse zum Nutzungsgegenstand sowie den Ausfall von WLAN o.ä. oder sonstigen Infrastruktureinrichtungen, sofern diese nicht von Coworkingheroes zu vertreten sind.

Sofern in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, ist der Nutzer nicht berechtigt, die Nutzungsgebühr zu mindern oder zurückzubehalten. Das Recht des Nutzers, überzahlte Nutzungsgebühr zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt. Eine Aufrechnung gegenüber Ansprüchen von Coworkingheroes ist nur mit solchen Ansprüchen des Nutzers möglich, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 19 Aufnahmen und Videoüberwachung

Dem Nutzer sind keine Foto- oder Videoaufnahmen ohne Zustimmung von   Coworkingheroes gestattet. Das Installieren oder Betreiben von eigenen Überwachungssystemen jeglicher Art in bereitgestellten Räumen oder Bereichen ist dem Nutzer auch nicht gestattet.

Aus Sicherheitsgründen werden die Eingangsbereiche sowie ggf. Treppenhäuser des Gebäudes vom Vermieter videoüberwacht. Die Räumlichkeiten von Coworkingheroes werden ausschließlich außerhalb der Öffnungszeiten videoüberwacht. Bei genehmigten Zutritten außerhalb der Öffnungszeiten wird die Videoüberwachung während des Aufenthaltes abgeschaltet.

§ 20 Geldwäscheprüfung

Soweit der Betreiber nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifizierung des Vertragspartners, des wirtschaftlich Berechtigten und zur Feststellung des Status als politisch exponierte Person im Sinne des GwG verpflichtet ist, wird der Kunde der Betreiber die notwendigen Unterlagen und sonstigen Informationen zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung bzw. Feststellung zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtung gilt auch, sobald und soweit sich der wirtschaftlich Berechtigte des Kunden bzw. dessen Status als politisch exponierte Person ändert.

§ 21 Datenschutz

Bei Vertragsabschluss über die Webseite erhält der Nutzer einen zusätzlichen Anhang “Datenschutzerklärung” angezeigt, der von dem Nutzer akzeptiert werden muss. Bei schriftlichem Vertragsabschluss wird die Datenschutzerklärung gesondert vom Nutzer unterzeichnet.

 

§ 22 Widerrufsbelehrung

Wenn Sie die Produkte und Dienstleistungen von Coworkingheroes als Verbraucher mittels Einsatzes von Fernkommunikationsmitteln gebucht haben, steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie Coworkingheroes, Rahmannstr. 11, 65760 Eschborn, E-Mail- Adresse: info[at]coworkingheroes.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können auch das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden (nicht vorgeschrieben).

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Beitrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück)

An Coworkingheroes, Rahmannstr. 11, 65760 Eschborn, E-Mail- Adresse: info[at]coworkingheroes.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Ggf. Bestellnummer (bei Bestellung über Webseite)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes bitte streichen Ende der Widerrufsbelehrung

Ende der Widerrufsbelehrung

 

§ 23 Schlussbestimmungen

Für das Verhältnis zwischen Coworkingheroes und dem Nutzer gelten ausschließlich die Bedingungen dieses Vertrages und im Übrigen die gesetzlichen Regeln. AGB des Nutzers finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam, nicht durchsetzbar oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der anderen Punkte zwischen Coworkingheroes und dem Nutzer unberührt. 

Coworkingheroes behält sich das Recht vor, diese AGB und ihrer Anlagen jederzeit zu ändern, soweit die jeweiligen Änderungen aus triftigen Gründen erfolgen. Triftige Gründe sind insbesondere – aber nicht abschließend – die Änderung von Gesetzen, Rechtsprechung oder technischen Anforderungen. Eine Änderung erfolgt nicht, soweit hierdurch das vertragliche Gleichgewicht zerstört würde. Ändert Coworkingheroes die AGB in einer Weise, die zu einer wesentlichen Vertragsänderung führt, so übersendet Coworkingheroes dem Nutzer die geänderten Geschäftsbedingungen unter Hinweis auf die Änderungen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Nutzer ihnen nicht binnen zwei Wochen widerspricht.

Auf den Nutzungsvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sofern der Nutzer Unternehmer ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder aufgrund des Nutzungsvertrags am Ort der jeweiligen Nutzungsvereinbarung. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht; dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken.